Heute habe ich den folgenden Beleg bekommen, einen einfachen Auslandsbrief vom 13.03.1978, frankiert mit einer Bund MiNr. 961 und aufgegeben in
673 NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE 1 ma Krönungsstadt der deutschen Weinkönigin.
Sein Ziel, einen Herrn in Hodonín in der Tschechoslowakei, erreichte der Brief jedoch nie, denn bevor ihn erreichen konnte, wurde der Brief (wahrscheinlich in Prag, wie ich wegen des Prager Tagesstempels vermute) zollamtlich geöffnet. Dabei wurde festgestellt, daß die
Sendung Marken / Noten enthält, deren Einfuhr nicht erlaubt ist, wie der rote Zweizeiler
Zásilka obsahuje známky, jejichž dovoz není dovolen besagt. Zusätzlich zum Stempel bekam der Brief noch ein kleines Label
Non admis Nepřípustné, was beides
nicht erlaubt bedeutet. Der Brief wurde mittels Verschlußstreifen mit der Inschrift
ČSSR CLO DOUANE wieder verschlossen und erhielt zwei weitere Stempel, die Einzeiler
RETOUR und
Retour a l´expediteur.
Beste Grüße,
Christoph