Thema: Kündigungsfrist von BDPh-Mitgiedern beim Verein und Verein bei den Landesverbänden
DL8AAM Am: 01.06.2022 12:25:24 Gelesen: 1052# 5@  
Diese Regelung, Stichtag 01.01., kenne ich von meinen anderen Vereinen aus dem Vereich des Sportbundes auch. Das ist im Vereinswesen die gängige Praxis bzw. bei Verbänden. Ich bin da selbst in Vorständen vertreten und ich kenne es nichts anders, dass "Weiterleitungsbeiträge", d.h. Beiträge an übergeordnete Verbände (pro Mitglied) immer zum Stichtag 01.01. berechnet werden. Die Meldungen an die überordneten Instanzen muss man sogar vor dem 01.01. abgeben, was aber normalerweise kein Problem darstellt, da Vereinsaustritte fristgerecht "Monate" vor dem Austrittstermin 31.12. erklärt werden müssen. Wer also erst verspätet (z.B. am 01.10.) seine Kündigung schreibt, ist im Folgejahr weiter dabei (ob er will oder nicht). Der Vorstand ist sogar (den zahlenden Mitgliedern gegenüber) rechtlich verpflichtet bei Nichtzahlungen entsprechende Schritte gegen den säumigen Zahler einzuleiten. Er ist im Zweifelsfall sogar (gegenüber dem Verein) haftbar, wenn er das vorsätzlich nicht aktiv verfolgt.

Unter dem Jahr kann man zwar Mitglieder an- und abmelden, aber diese Meldungen haben keinen Einfluss auf den "Weiterleitungsbeitrag". Denn diese Verbände müssen zum 01.01. für das gesamte Jahr "kalkulieren".

Das ist absolut gängige Praxis, zumindest in allen "Verbandsvereinen", die ich hier kenne, d.h. im wesentlichen (nur) Sportbünde. Ich kenne nur einen (sehr grossen) Sportverein, der unterjährige Kündigungen von Mitgliedschaften per Satzung zulässt, der dann aber die Weiterleitungsbeiträge weiter aus eigener Kasse trägt, wobei aber der erste "Quartalsbeitrag" bereits so hoch ist, dass hier zumindest kein Verlust für den Verein auftritt.

Das Problem sind halt Todesfälle, da aber unterjährliche Anmeldungen zwar zur Lebensmitgliedszeit hinzugerechnet werden, aber keine Nachberechnung (hinsichtlich der übergeordneten "Verbandsbeiträge") auslösen, gleicht sich das im "Idealfall" über die Masse und Jahre in etwa wieder aus. Sollte... Aber hier kann der Verein ja aber (intern) den eigenen Vereinsbeitrag (bis auf den Weiterleitungsposten) stornieren, falls es hierfür entsprechende Regelungen bzw. Beschlüsse gibt.

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/17062
https://www.philaseiten.de/beitrag/295720