Thema: Kündigungsfrist von BDPh-Mitgiedern beim Verein und Verein bei den Landesverbänden
drmoeller_neuss Am: 01.06.2022 16:37:18 Gelesen: 1003# 6@  
Jeder vernünftige Verein hat eine Kündigungsfrist festgelegt, zum Beispiel den 31. Oktober eines jeden Jahres.

Wer diese Frist verpasst, ist eben ein Jahr länger dabei, oder der Verein ist so grosszügig und akzeptiert die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt. Dafür kann er dann aber nicht die Verbände verantwortlich machen.

Ein Problem sind natürlich die Mitglieder, die im Dezember sterben. Aber wie viele Mitglieder sterben denn im Dezember? Nehmen wir an, ein Verein verliert jedes Jahr 12% seiner Mitglieder durch Tod. Dann stirbt statistisch gesehen davon ein Mitglied im Dezember. Wir reden dann über durchschnittlich 1% der abzuführenden Beiträge.

Dann gibt es auch noch die Mitglieder, die am Anfang des Jahres sterben. Der Verein erspart sich für diese Menschen die Grillwurst auf dem Sommerfest und das Weihnachtsessen und das Porto für das Schreiben für Einladung zur Jahreshauptversammlung, obwohl der volle Beitrag bereits entrichtet wurde.

Die ganze Diskussion halte ich für sehr akademisch. Und die schwäbischen Vereine, die auf "Kante" planen, sollen einfach ein aktives Risikomanagement betreiben und den statistischen Verlustbetrag einfach als Risikoprämie auf die übrigen Mitglieder umlegen.
 
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