Thema: Verein als möglicher Träger des Philaseiten-Portals
Christoph 1 Am: 06.06.2022 22:09:02 Gelesen: 3936# 13@  
@ Roda127 [#11]

Oha, dann solltest Du aber schnellstens Informationen einholen. Sobald ein Verein im Vereinsregister eingetragen ist (e.V.), ist er auch dem Finanzamt gegenüber zur jährlichen Berichterstattung verpflichtet. Bei kleineren Vereinen ohne größere Umsätze reicht i.d.R. eine EÜR, aber diese muss verpflichtend abgegeben werden, ansonsten drohen Geldstrafen.

Eine EÜR ist ja kein Hexenwerk. Aber bei höheren Umsätzen, hohen Gewinnen sowie vor allem bei Gemeinnützigkeit des Vereins erhöhen sich die Berichtspflichten gegenüber dem Finanzamt auf ein derart hohes Niveau, dass dies kaum noch ehrenamtlich zu stemmen ist. Es sei denn, man hat einen Finanz- oder Steuerfachmenschen im Vorstand.

Gruß
Christoph
 
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