Thema: Erarbeitung einer Strategie zur Zukunft der Philaseiten in den nächsten 20 Jahren
drmoeller_neuss Am: 07.06.2022 12:30:52 Gelesen: 32752# 81@  
@ bovi11 [#223]

Das wiederum würde gegen die Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung verstoßen.

Es genügt die Speicherung auf einem Datenträger, die Daten müssen nicht online sein, was die Kosten für Richard verursacht.

ebay macht es genauso, die Auktionen kannst Du nach 90 Tagen als Benutzer nicht mehr sehen. Natürlich sind sie noch da, wenn die Staatsanwaltschaft oder andere staatlichen Instanzen danach fragen sollten.

Als Privatperson gibt es nur wenige Aufbewahrungspflichten, wie z.B. für Handwerkerrechnungen. Ich kann alle Unterlagen über den Handel auf den philaseiten und ebay getrost entsorgen. Problematisch wird es aber, wenn der Käufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht Rechte geltend macht, wenn zum Beispiel endlich das Prüfergebnis nach einigen Monaten vorliegt.

Oder schlimmer, das Finanzamt stuft Deinen Internethandel als gewerblich ein, und Du kannst der Schätzung des Fiskus nichts entgegensetzen, weil Du keine Unterlagen mehr hast.

Eine vernünftige Datensicherung kostet nicht viel Geld. Die Daten müssen nicht innerhalb von Sekunden auf einem Hochverfügbarkeitsserver weltweit abrufbar sein.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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