Thema: Verein als möglicher Träger des Philaseiten-Portals
drmoeller_neuss Am: 07.06.2022 12:49:56 Gelesen: 3620# 18@  
@ filunski [#17]

Die Satzung muss so einfach wie möglich sein und sich auf das gesetzliche Minimum beschränken. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht genau drei Personen für den Vorstand vor.

Bitte macht mit der Satzung keine Politik. Natürlich ist es schön und wünschenswert, einen Vorstand zu quotieren. Was macht aber ein Verein, wenn er partout keine Frau für das Amt findet? Warten, bis das Registergericht eine weibliche Person einsetzt?

Es gibt Briefmarken-Vereine, die haben in der Satzung einen 1. Katalogwart und einen Stellvertreter. Dann müssen die Positionen auch satzungsgemäss besetzt werden, egal, ob seit Jahren schon auf online-Kataloge umgestellt wurde und die Leute eigentlich nicht mehr gebraucht werden.

Man kann in der Satzung eine Öffnungsklausel vorsehen: "Die Mitgliederversammlung kann weitere Personen in einen Beirat wählen". Damit kann der Beirat beliebig groß oder klein sein.

Jahreshauptversammlung so selten wie möglich und mit der Option als Online-Versammlung. Der Vorstand kann ja häufiger und persönlich einladen, wenn er will. Alle Einladungen und Kommunikation in "Textform", das hindert niemanden daran, einen Brief zu schicken. Rechtlich genügt aber eine Email.

Ich weiss nicht, warum ein großer Beirat per se besser funktionieren sollte. Das erinnert mich an die DDR, es gab einen Minster für Schwermaschinenbau, einen für die Leichtindustrie usw. In der BRD gab es nur einen einzigen Wirtschaftsminister. Trotzdem ist der Laden besser gelaufen. :)
 
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