Thema: Recht: Dürfen Delcampe Nutzer nicht mehr nach Deutschland verkaufen ?
drmoeller_neuss Am: 09.06.2022 19:03:59 Gelesen: 5649# 27@  
@ bovi11 [#26]

bovi11: Anders als beispielsweise im Handel mit Waren anderer Art ist der Briefmarkenhändler offenbar sehr leidensbereit und scheut sich selbst gegen unlauter handelnde Mitbewerber vorzugehen. Warum das so ist, weiß ich nicht, denn die Instrumente des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind sehr effizient und wirken i.d.R. sehr schnell.

bovi11: Da spricht der Theoretiker: Tatsächlich muss ein Verband die Abmahnung selbst aussprechen und kann keine Anwaltskosten geltend machen. Kandidaten, bei denen nichts zu holen ist, gibt es in allen Sortimentsbereichen. Sie sind die Ausnahme.

Lese doch Deinen eigenen Beitrag [#21] noch einmal durch. Da beklagst Du Dich über die leidensbereiten Briefmarkenhändler, die sich scheuen, gegen unlauter handelnde Mitbewerber selbst vorzugehen.

Darauf habe ich geantwortet. Der abmahnende Händler hat selbst keinen direkten Vorteil aus der Abmahnung und muss erst einmal in Vorleistung treten. Der Onlineshop des Abmahners sollte natürlich auch absolut "sauber" sein, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Der Verband hat es in dieser Hinsicht einfacher.
 
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