@ TeeKay
[#51]@ saeckingen
[#52]Tatsache ist, dass eine Saalauktion eine Vertrauenssache zwischen allen Beteiligten ist. Das ist umso wichtiger, weil man weniger Verbraucherrechte hat.
Als Bieter kann ich den Zuschlag auf einer ebay-Auktion (die im rechtlichen Sinne natürlich gar keine Auktion ist) bei einem gewerblichen Anbieter nach den Fernabsatzrecht widerrufen, wenn sich im nachhinein Unregelmässigkeiten herausstellen sollten.
Wenn man zum Saal-Auktionator kein Vertrauen hat, sollte man um solche Auktionen einen großen Bogen machen.