Thema: (?) (51) (52) Halbierung von Marken
DL8AAM Am: 21.07.2022 20:47:43 Gelesen: 10505# 60@  
@ philapit [#58]

Verkleben kann man aber vieles. Nur um es nochmals auf den Punkt zu bringen, Halbierungen waren weder postalisch erlaubt, noch wurde das dargestellte "halbe Porto" angerechnet. Das Porto für diese "Auslandspostkarte" hätte 25 Pf betragen, gültig bezahlt wurde aber lediglich nur 20 Pfennig, d.h. die Postkarte war um 5 Pf. unterfrankiert, was wohl auch "irgendwo" von "irgendeinem" Postler der DDR erkannt wurde. Siehe den handschriftlichen Nachgebührhinweis: "Buchstabe T" (blauer Kugelschreiber, über der Halbierung). Dieser "Hinweis" wurde aber in der weiteren Behandlung nicht mehr beachtet und die Karte lief dann trotzdem (vorschriftswidrig) einfach so durch (was auch nicht immer 100%ig "unüblich" war, siehe auch [1]). Die Angabe "portogerecht" auf dem Zettelchen ist eindeutig falsch.

Es handelt sich deshalb eigentlich nicht um eine "philatelistische Spielerei", sondern eine eindeutige Fehlfrankatur, bis zum "Missbrauch".

Ob die Karte überhaupt wirklich gelaufen ist, kann ich auch nicht zu 100,1% sagen (nur zu max. 99,9%), denn es fehlen ja jegliche eineindeutig (belegbare) postalische Vermerke [ausser dem (?Sonder-) Stempel] aus der Post"lauf"bearbeitung auf der Karte. Mit Hilfe eines stempelschwingenden Kumpels vor Ort, könnte es sich hier sogar um eine "Ganzfälschung" handeln (wenn auch nicht wahrscheinlich).

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.philaseiten.de/beitrag/58002
 
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