STAMPIT-MischfrankaturKürzlich fiel mir der folgende Beleg in die Hände. Er trägt eine
Mischfrankatur einer STAMPIT-Freimachung mit einem Filiallabel.
Durch die zusätzliche Labelfreimachung wurde aus einer Großbrief-Frankatur eine Maxibrief-Frankatur. Auch wenn man hier eine philatelistische Motivation vermuten kann, stellt sich die grundlegende Frage, welche Regelung bezüglich Mischfrankaturen „offiziell“ bei STAMPIT-Freimachungen galt. Für die aktuellen Internetmarken gilt bekanntlich laut AGB ausdrücklich ein „Verbot der Mischfrankatur“ mit anderen Frankierarten, auch wenn sie geduldet wird. Mich interessiert, ob es eine vergleichbare Vorgabe auch schon für STAMPIT-Freimachungen gab. Die AGB für STAMPIT sind im Internet leider nicht mehr zu finden.
Schöne Grüße
Franz-Josef