@ bovi11
[#20]Ich gehe davon aus, dass in diesem Beispiel die Buchpreisbindung seitens des Verlegers aufgehoben wurden. Der durchgestrichene Preis bezieht sich auf den ursprünglich festgesetzten Verkaufspreis. Das sollte nicht zu beanstanden sein, sonst kannst Du beim Schwaneberger Verlag beim Angebot von älteren Michel-Katalogen gleich weitermachen. [1]
Eine eigenmächtige Anhebung des Verkaufspreises durch den Buchhändler wäre ebenso ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung wie ein Unterschreiten des Preises.
[1]
https://www.briefmarken.de/michelshop/