Thema: Probleme mit der Firma Philathek aus Königsbronn
nagel.d Am: 02.08.2022 19:22:52 Gelesen: 4527# 46@  
@ Jensen [#45]

In dem Fall sollten die §§ (Paragrafen) offengelegt werden auf den sich die Firma beruft.

Meiner Meinung nach sollte ein Vertrag existieren/vorhanden sein. Im Zweifelsfall genügt eine Auftragsbestätigung. Meiner Meinung nach reicht es auch nicht aus, sich pauschal auf eine rechtliche Bestimmung zu berufen, die im übrigen hier im Forum nicht bekannt ist.

Letztendlich wird hier um etwas diskutiert, das nicht bekannt ist. Nach den vorliegenden Fakten hat Philatek keinen Leistungs- und Lieferanspruch, so meine Meinung.

Wenn es keine Bestimmungen gibt und wie Thomas gesagt hat auch keinen Vertrag gibt, ist es ein Bluff der Firma. Denn im Klageverfahren müßte die Firma diese Bestimmungen offenlegen und auch die entsprechendenden Dokumente (Verträge, Auftragsbestätigungen etc) vorlegen. Hier liegt nämlich die Beweislast beider Firma.

Solang dies ungeklärt ist, werde ich mich aus weiteren Diskussionen fernhalten.

LG
 
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