Thema: Probleme mit der Firma Philathek aus Königsbronn
bovi11 Am: 02.08.2022 21:46:27 Gelesen: 4340# 54@  
@ tomato [#51]

Lustig, §§ 280 und 281 setzen ja zunächst einmal voraus, dass überhaupt eine schadensbegründende Handlung vorliegt. Bereits daran fehlt es hier. Die genannten Normen sind damit obsolet.

Aus dem Buchpreisbindungsgesetz ergibt sich auch keine Kontrahierungspflicht.

Heiße Luft ist in der derzeitigen Lage vielerorts gefragt.

@ nagel.d [#52]

Selbst wenn die Forderung erst nach der Anrede personifiziert wird, ändert das doch nichts. Ich kann doch nicht Herrn Müller anschreiben und ihm mitteilen, dass ich eine Forderung gegen Herrn Schmitz habe.
 
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