Thema: Bund Dauerserie Heuss
bekaerr Am: 31.08.2010 20:01:18 Gelesen: 843960# 102@  
zum Beitrag #74 und der Frage: Wer durfte Postgut einliefern.

Das "Postgut" wurde ab 1.4.1950 wieder eingeführt. Einlieferung war von jedermann möglich. Mit In-Kraft-Treten der Postordnung von 1964 (Amtsbl. Vf. 589/1963 und RGBl I S. 341 vom 22.5.1963 änderte sich das. Dort steht unter § 26, Abs. 1: "Selbstbucher von Paketsendungen können Postgut ... versenden."

Damit waren Privatpersonen also ausgeschlossen, da Selbstbucher i. d. R. tägl. größere Mengen an Paketsendungen auflieferten, das dürfte nur auf Firman zugetroffen haben.

Übrigens: Wer Postgutkarten mit Privatabsendern abgeben möchte, darf sich gerne an mich wenden :-)

Beste Grüße,
B.
 
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