Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
Stefan Am: 04.08.2022 23:19:43 Gelesen: 10908# 90@  
@ Michael D [#89]

Bei einem Attest wurde das Prüfgebiet von "Preussen" in "Preussen Ganzsachen" geändert.

Ein derartiges (eingeschränktes) Prüfgebiet gibt es bei deutschsprachigen Prüfervereinigungen nicht. Zudem handelt es sich bei dem hier betroffenen Prüfobjekt um eine Ganzsache mit Zusatzfrankatur und das Attest behandelt hauptsächlich genau diese Zusatzfrankatur. Wer also demnächst in der Datenbank das Prüfgebiet Preussen durchsucht, findet dieses Attest nicht. Nebenbei: es gibt nur bei Preußen ein Untergebiet "Ganzsachen" ?


Dies sollte sich auf [1] beziehen.

Richtig, das Prüfgebiet "Preussen Ganzsachen" existiert nicht, aber: bei der mittlerweile großen Anzahl an Einträgen für Preussen wird einfach versucht eine gewisse Ordnung aufrecht zu erhalten. Dies umfasst gelegentlich auch einmal eine mögliche Fehleinschätzung. Die Einstufung von Einträgen zum Unterprüfgebiet XYZ ist nicht in Stein gemeißelt.

Die Attestdatenbank sortiert Einträge in einem Prüfgebiet leider nicht so, wie es im Katalog am ehesten auftauchen würde (alphanummerisch). In der jetzigen Fassung werden bspw. Briefmarken, Zusammendrucke, Ganzsachen usw. in der Nummerierung durcheinandergeworfen. Aus diesem Grund kommt es im Einzelfall vor, dass bspw. Ganzsachen in einem Untergebiet ausgegliedert werden. Bei Blocks ist dies mittlerweile Standard, wenn eine entsprechende Anzahl an Einträgen erreicht worden ist. Ansonsten wuseln (spätere) Blockausgaben aufgrund niedrigerer Kataloghauptnummern zwischen den (früheren) Erstausgaben eines Prüfgebietes herum. Dies passt meist chronologisch nicht ganz zusammen und widerspricht einer intuitiven Lesart.

Bei dem zweiten Attest wurde bei Prüfer "Brettl, Maria (AIEP)" in "Brettl, Maris (BPP)" geändert. Das Attest wurde mit einem AIEP-Formular erstellt.

Frau Brettl war in beiden Vereinigungen Mitglied, zeitlich nicht immer parallel. Die beiden Prüferverbände unterscheiden sich in Prüfordnung und auch den Haftungsbedingungen sowie in den Anforderungen an die Prüfer, u.a. das max. Alter. Es ist also nicht egal, unter welchem Prüferbund jemand ein Attest ausstellt. Sammler unterscheiden hier durchaus zwischen den verschiedenen Brettl-Attesten.

Mir erschliesst sich der Sinn dieser Änderungen nicht und insbesondere im zweiten Fall finde ich sie definitiv falsch!


Die zweite Änderung bezieht sich auf [2]. Das Formular enthält sowohl Hinweise auf die Mitgliedschaft zum BPP als auch zur AIEP. Nahezu alle Attestdatenbankeinträge, welche dieses Formular von Frau Brettl als Grundlage enthalten, laufen über die Prüfervereinigung BPP. Aus diesem Grund wurde diese eine Prüfmitteilung von AIEP auf BPP "umgebucht". Atteste, welche von Frau Brettl verwendet wurden und in der Attestdatenbank der Prüfervereinigung AIEP zugewiesen sind, enthalten im Vordruck auch (normalerweise) ausschließlich den Bezug zur AIEP und keinen zusätzlichen Verweis auf den BPP (ein weiterer Grund, den beanstandeten Attestdatenbankeintrag in [2] umzubuchen). Auf dem Formular werden vier Mitgliedschaften aufgeführt, an erster Stelle der BBP und an letzter Stelle die AIEP. Daher lag die Annahme nahe, dass hier nach der Prüfordnung des BBP geprüft worden ist, auch wenn diesbezüglich kein Verweis dazu auf dem Formular vermerkt ist.

Grundsätzlich ist nichts in Stein gemeißelt und speziell bis in die 1990er Jahre hat sich nachweislich noch nicht jeder BPP-Prüfer an die standardisierten Formulare des BPP gehalten sondern (teils) auch eigene bzw. ältere Formulare verwendet. Dieser Sachverhalt macht es im Einzelfall nicht immer ganz einfach zu entscheiden, ob es sich bei dem vorliegenden Formular um die Prüfvereinigung A oder B handelt. Entweder sind alle Formulare von Frau Brettl wie in [2] gezeigt entweder allesamt dem richtigen oder allesamt dem falschen Prüferverband zugeordnet.

Ist daher explizit sicher, dass das Formular in [2] zur AIEP und nicht zum BPP gehört?

Das Formular in [2] wurde im Jahr 1997 ausggestellt. in der Attestdatenbank ist Frau Brettl nach aktuellem Stand als BPP-Prüferin von 1982 bis 2010 belegt, für den AIEP im Zeitraum von 2001 bis aktuell (2022). Für jede dieser Prüfervereinigungen liegen derzeit etwas mehr als 60 verschiedene Atteste von Frau Brettl vor. Für die Jahre 1971 ud 1973 ist Frau Brettl als Teil einer Prüfstelle (Prüferkommission) zusammen mir den Herren Pfenninger und Schmitt belegt.

Weitere Zuarbeit als Reporter oder Redakteur ist in der Attestdatenbank gern gesehen. Das macht es einfacher, Einschätzungen und mögliche Aufteilungen zwecks Wahrung einer besseren Übersichtlichkeit zu besprechen. Dadurch, dass auch im Regelfall das Prüfsteck selbst als Scan aufgeführt wird, kann man sich entsprechend auch das geprüfte Orignal ansehen. Dies erweitert die Anwendungsmöglichkeiten dieser Datenbank, worin auch eine gute (intuitive) Orientierung zweckdienlich ist.

Gruß
Stefan

[1] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/1847
[2] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/1865 in https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/suchen/gebiet/usedby/6
 
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