Thema: Nachnahmebelege
epem7081 Am: 21.08.2022 11:10:20 Gelesen: 31552# 151@  
Hallo zusammen,

aus meinem Fundus heute der Beleg einer Nachnahmesendung vom 24.9.1977, die allerdings nicht eingelöst wurde. Das hat zu diversen Behandlungsnachweisen geführt. Die portogerechte Freimachung erforderte für den Brief bei >20-50 g 0,80 DM plus Einschreiben mit 1,40 DM = 2,20 DM. Dies wurde vom Einlieferer, der Briefmarken Weinhardt GmbH in Fürth, mit MiNr Bln 551 (Gemälde von George Grosz) MiNr 921 (Palais de Europe, Straßburg) und MiNr Bln 532 CI (Schloss Glücksburg) sicher gestellt und beim Postamt mit FÜRTH 2 / m / 851 abgestempelt. Über dem R-Zettel prangte zudem das Nachnahmedreieck. Ob hier der Empfänger die Nachnahmegebühr von 1,40 DM (teilweise) übernehmen sollte? Immerhin wird auf dem Beleg maschinenschriftlich ein Betrag von 102,65 DM, auf der noch rückseitig anhängenden Zahlkarte dagegen 101,65 DM ausgewiesen(!).




Eine Benachrichtigung des Empfängers wird am 26.9.77 handschriftlich dokumentiert. Wohl kurze Zeit später wird mit dem per Handzeichen bestätigten Stempel „Nicht abgefordert / Postamt 403 Ratingen“ der weitere Gang in die Wege gleitet. Auf der Vorderseite gibt nun der weitere Rechteckstempel die Marschrichtung vor: Zurück / 3. OKT.1977 / g.



Über Ort und Zeit der Anbringung des Dreieckstempels „-3“ bin ich mir nicht im klaren. Eine noch anhaftende Zahlkarte kündet als Postbeleg mit der Kennung „4.74/65432 DIN A 6, Kl. 36f // S 904“ letztlich vom unvollendeten Vorgang.

Einen wenig rätselhaften Sonntag wünscht
mt freundlichen Grüßen

Edwin
 
Quelle: www.philaseiten.de
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