Thema: (?) (55) EDV Freimachungen
Araneus Am: 22.08.2022 22:16:27 Gelesen: 11177# 50@  
Kurioser Posthornersatz

Seit Einführung des dreigeteilten Rechtecks für die DV-Freimachung im Jahr 1970 musste im unteren Feld als sogenanntem „ Kennungsfeld“ das Symbol „Posthorn“ und die Bezeichnung „DEUTSCHE BUNDESPOST“ bzw. „DEUTSCHE BUNDESPOST BERLIN“ angegeben werden. Das damalige Posttechnische Zentralamt (PTZ) lieferte dafür die notwendige Druckvorlage.

Auch nach der Privatisierung der Post wurde die Dreiteilung des Freimachungsvermerks beibehalten (möglich bis Ende 2021). Seitdem stand im Kennungsfeld die Bezeichnung „DEUTSCHE POST“ (zeitweise auch „DEUTSCHE POST AG“) und daneben das Posthorn-Logo. Es finden sich allerdings auch Belege, bei denen das Posthorn fehlt.

Einen kuriosen Freimachungsvermerk benutzte über einen längeren Zeitraum (ca. 2008 bis 2011) die Firma VAH Jager in Falkensee.



Anstelle des Posthorns findet sich hier ein durchgekreuztes Viereck. Dieses Zeichen hat sicher keine postalische Bedeutung. Ob es bewusst als Lückenfüller eingesetzt wurde oder aufgrund eines Steuerungsfehlers der verwendeten Software entstanden ist, ist nicht bekannt.
Im Jahre 2012 stand an der betreffenden Stelle das korrekte Posthornlogo (Siehe Bild in Beitrag [#33] auf dieser Seite).

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
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