Thema: Deutsches Reich: Wer kann die ex Ganzsachen PP 81 F04/08 echt gelaufen belegen ?
Cantus Am: 28.08.2022 14:54:26 Gelesen: 1280# 5@  
@ Detlev0405 [#4]

Hallo Detlev,

man kann das Wertzeichen nicht vom restlichen Formular trennen, denn das ganze Poststück zwischen den vier Ecken ist die Ganzsache, der Wertstempel ist nur ein Teil davon, der den bereits bezahlten Frankaturwert beschreibt. Wenn der Wertstempel ungültig gemacht wurde, dann wurde dadurch die gesamte Ganzsache ungültig gemacht und stellt zunächst nur noch irgend ein Stück Postkartenkarton dar.

Natürlich ist es möglich, und zwar sowohl von staatlicher als auch von privater Seite, dieses Stück Postkartenkarton mit einem oder auch mehreren anderen Wertstempeln oder auch nur Schriftzeilen so zu versehen, dass daraus wieder eine Ganzsache wird. Staatliche Postanstalten haben bei Änderung von Portoerfordernissen, die per Bestimmung von Amts wegen vorgeschrieben waren, zuweilen alte Ganzsachen so ungültig gemacht und den oder die neuen Wertstempel oben neben den ungültig gemachten Wertstempel aufdrucken lassen, so ist dann wieder eine Ganzsache entstanden, die frankaturgültig war. Daraus ist dann eine reguläre Ganzsachenpostkarte entstanden, die nichts Besonderes war oder heute ist und die regulär über den Postschalter verkauft wurde. Hier ist so ein Beispiel, bei Michel als PZD 2 X beschrieben. Das ist also eine normale amtliche Ganzsachenpostkarte, mit einer Privatpostkarte hat das nichts zu tun.

Lediglich das Durchbalken des Wortes "Postkarte" und das darunter gesetzte Wort "Drucksache" wurde privat veranlasst; so sieht es besser aus, man hätte es aber auch handschriftlich machen können, denn der Charakter der amtlichen Ganzsachenpostkarte wird dadurch nicht berührt. Lediglich die Bezeichnung ändert sich dadurch von PZD 2 X in PZD 2 X mit privatem Zudruck.



Etwas Anderes wäre es, wenn eine Privatperson oder eine Organisation, die nicht zur staatlichen Post gehört, sich solche ungültigen Ganzsachenformulare oder aber auch noch gültige Ganzsachen beschafft und bei der Post einen Auftrag erteilt, auf diese Formulare neue (zusätzliche) Wertstempel aufzudrucken. Da so etwas nie einzeln, sondern immer nur in größeren Stückzahlen möglich war und die Frankaturwerte natürlich im Rahmen des Zudruckauftrages an die Post zu zahlen waren, entstanden dadurch private Ganzsachenpostkarten, die zwar ebenso frankaturgültig waren, aber nie den amtlichen Ausgaben gleichen durften, um Missbrauch zu verhindern. Deshalb durften privat veranlasste Zudrucke auch nie mit dem gleichen Wertstempel vorgenommen werden, wie das bei den amtlichen Ausgaben der Fall war.

Man spricht bei solchen Karten von amtlichen Karten mit privat veranlasstem Zudruck.

Noch etwas Anderes liegt vor, wenn Privatpersonen oder private Organisationen einen komplett leeren Briefumschlag oder einen komplett leeren Postkartenkarton oder andere Belegformen mit eigenen Texten, Zeichen, Adresszeilen oder Bildern bedrucken und diese Belege dann bei der Post mit einem oder mehreren Wertstempeln bedrucken ließen. Das sind dann Privatganzsachen, die von ihrer Urform jedoch niemals einer amtlich verausgabten Ganzsachenausgabe gleichen dürfen. Ich weiß, dass viele Händler und Auktionatoren da gerne die Begriffe durcheinanderwirbeln, um höhere Gewinne erzielen zu können, das ändert aber nichts daran, dass es für Privatganzsachen nur eine ganz enge und nicht weiter auslegungsfähige Definition gibt.

Viele Grüße
Ingo
 
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