Thema: (?) (160) Dienstbriefe und Dienstganzsachen der Deutschen Post
Postgeschichte Am: 04.09.2010 03:01:15 Gelesen: 200489# 80@  
@ eisenhuf [#73]

Hallo Hans-Dieter,

die Erklärung von Bernd [#75] ist korrekt. Es handelt sich bei dem Nachportobetrag um die Gebühr für ein Laufschreiben (auch Laufzettel genannt), mit dem der Verbleib vermißter Wert- und Einschreibsendungen, gewöhnliche Pakete und Postanweisungen ermittelt und dem Antragsteller mitgeteilt wurde. Als Gebühr für einen Laufzettel wurden ab dem 1.8.1927 50 Pf. erhoben.

Bei Deiner Karte hat das Postamt West 13, das Postamt im Stadtteil Bockenheim, die Nachgebühr von 50 Pf. ermittelt. Ob die Karte entsprechend dem blauen Vermerk (Hsn) nach "Hausen", einem Stadtteil von Frankfurt weitergeleitet wurde, lässt sich nicht nachweisen.

Gruß
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/314
https://www.philaseiten.de/beitrag/30117