Thema: Deutschland: Internetmarken sammeln
prinzlodi Am: 07.09.2022 09:07:25 Gelesen: 30074# 167@  
@ Silesia-Archiv [#166]

Vermutlich aufgrund Textbausteinen:

Bei allen anderen Marken, mit denen man ein konkretes Produkt frankieren kann, steht nur "Geeignet zur Frankierung von ..." (z.B. Postkarte, Standardbrief, Grossbrief, ...)

-> der Satz mit dem Kombinationsverbot ist hier vielleicht weggelassen worden, weil davon ausgegangen wird, dass die Marke von den meisten nicht zur Kombination genutzt wird, sondern eben zur Vollfrankatur des konkreten Produkts.

Bei puren Ergänzugswerten - dazu gehört auch die 5cent-Marke dazu, bei der ebenso der Hinweis auf der Internetseite steht - kommt dann der Textbaustein [i]geeignet zur Ergänzungsfrankatur verschiedener Freimachungsstufen. Hinweis: Eine Kombination von klassischen Briefmarken und Internetmarken auf einer Sendung ist nicht zulässig [/] zum Einsatz, weil diese Werte eben nur zum Kombinieren genutzt werden können und man deshalb vermutlich explizit auf das Kombinierverbot mit Internetmarken hinweisen wollte.
 
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