Thema: Deutschland: Internetmarken sammeln
Journalist Am: 07.09.2022 11:52:49 Gelesen: 30090# 169@  
@ Silesia-Archiv [#166]

Hallo Michael und an alle,

wenn dieser Satz "Eine Kombination von klassischen Briefmarken und Internetmarken auf einer Sendung ist nicht zulässig" wirklich ernst genommen würde, müsste als logische Konsequenz im Fall einer erfolgten Kombination auch eine irgendwie geartete "Strafe" in Form von Rückgabe der Sendung oder Zusatzaufkleber mit Hinweis auf Unzulässigkeit ec. erfolgen, sonst ist so eine Aussage eine leere Worthülse ohne ernsthaften Hintergrund.

Dies ist ja nicht das erste Mal das es so etwas bei der Post gibt, auch bei den Internetmarken selbst gibt es in den AGB den Hinweis, das keine Mehrfachfrankaturen oder Mischfrankaturen zulässig wären. Dann müsste man dies aber auch verfolgen und man dürfte selbst bei einer Portoänderung keine Ergänzungsmarken herausgeben, die ja genau diesen Zweck erfüllen.

Konsequenter Weise müsste man ja in diesen Fällen dem Kunden die Möglichkeit eines Umtausches der noch gültigen Marken geben, damit er diese nach den angeblichen Bestimmungen der Deutschen Post artgerecht einsetzt.

Wer so etwas glaubt, der kann vermutlich lange warten und wird dies aber nie erleben.

Daher kann man diese Aussagen nicht ernst nehmen !

Viele Grüße Jürgen
 
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