Thema: Motiv Rundfunk, Radio und Fernsehen
epem7081 Am: 08.09.2022 10:06:36 Gelesen: 18130# 115@  
@ StephanN [#104]

Hallo Stephan,

ich bin heute zufällig auf Deine noch unbeantwortete Frage gestossen. Klärung bietet wikipedia:

In der Bundesrepublik Deutschland wurden Ton-Rundfunkgenehmigungen auch nach Kriegsende und in den 1950er Jahren weiterhin auf Grundlage der Bestimmungen über den Rundfunk vom 27. November 1931 (Amtsblatt des Reichspostministeriums Seite 509/1931 und Seite 141/1940) erteilt. Sie wurden von der Deutschen Bundespost (DBP) für monatlich 2 DM ausgestellt, mit einer Belehrung über die Wichtige[n] Vorschriften für den Ton-Rundfunkteilnehmer: ...

Zusätzlich zum Ton-Rundfunk konnte eine Fernseh-Rundfunkgenehmigung für 5 DM monatlich beantragt werden.
[1]

Da im wikipedia-Beitrag für beide Formulare jeweils ein Beispiel aus dem Jahre 1958 gezeigt wird, kann man davon ausgehen, dass mit der Nutzung nach Einführung des regulären Fernsehbetriebes (1952) [2] eine Fernseh-Rundfunkgenehmigung zusätzlich erworben werden musste.

Bei der weiteren Recherche habe ich unter [3] den Text der Rückseite der Fernseh-Rundfunkgenehmigung aufgespürt. Dort wird gefordert unter 2. Der Inhaber dieser Genehmigung muß im Besitz einer gültigen, für ihn ausgestellten Ton-Rundfunkgenehmigung sein.

Mit freundlichen Grüßen
Edwin

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Rundfunkgenehmigung_1931
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Fernsehens_in_Deutschland
[3] http://www.zuschauerpost.de/zupo/docs50/1958tontv.htm
 
Quelle: www.philaseiten.de
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