Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
bayern klassisch Am: 11.09.2022 22:42:12 Gelesen: 97481# 834@  
Liebe Freunde,

weil in Michel und anderen Katalogen immer wieder mal falsche Daten auftauchen, möchte ich hiermit eine Verordnung vom Dez. 1867 zeigen, die die Neugebühren ab 1.1.1868 in die Postvertragsstaaten und im bayerischen Inland regelte. Oft wird da vom Änderungszeitpunkt 1.10.1868 gesprochen, aber wie man hier anhand der Primärliteratur sieht, war der 1.1.1868 richtig, nichts sonst.



Wer noch "historische" Kataloge hat, darf sie gerne manuell korrigieren und die VO hier ausdrucken.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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