Hallo Sammlerfreunde,
Gebühren Quittung des Landgerichts München vom 13.10.1896 die Herr Dr. Kurt Peters nach Zahlung der Gebühr erhielt.
Die Gesamtsumme belief sich auf 42 Mark und 60 Pfennige wovon Herr Peters 1/3 zahlen musste, 14 Mark und 20 Pfennige sowie eine Einhebegebühr von nochmals 20 Pfennig.
Gruß Rainer