Thema: Bund Dauerserie Posthorn
Rainer HH Am: 05.09.2010 21:15:52 Gelesen: 428723# 68@  
Behandlung von nicht ausreichend frankierten Sendungen in das Ausland:

Für unzureichend frankierte Sendungen wurde eine Einziehungsgebühr erhoben. (T-Stempel)



Bei Sendungen in das Ausland war der Fehlbetrag für die Deutsche Bundespost jedoch verloren, da diese Gebühr im Empfangsland verblieb. Daher wurden solche Sendungen dem Empfänger zur Portoergänzung zurück gegeben. (10-Pfg.-Marke mit Stempel "Auslandsstelle") Zur Erinnerung: Zu diesem Zeitpunkt war das Saarland kein Bundesland der Bundesrepublik.



Für nicht frankierte Sendungen, wie z. B. Pakete, wurde eine Gebührenmeldung erstellt. Auf dieser wurde der Fehlbetrag am Einlieferungspostamt verklebt.



Der Fehlbetrag wurde dann beim Absender per Postkarte mit Nachgebühr erhoben.


 
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