Thema: Deutschland: Internetmarken sammeln
DL8AAM Am: 22.09.2022 04:11:32 Gelesen: 28753# 173@  
Hier eine weiterer "durchgeschlüpfter" Umgehungstatbestand auf einem P2P-Brief, vermutlich war es dem Absender auch nicht bekannt, dass diese Kombination ja eigentlich so nicht AGB-statthaft ist.



Es handelt sich in diesem Fall um eine Internetmarke vom Typ "Ergänzungswert" zu 20 Cent, um eine vorhandene 70 Cent-Briefmarke aufzuwerten, wobei zum Standardbrief eigentlich nur 15 Cent gefehlt hätten, aber Ergänzungswerte gibt es ja aktuell nur zu 5, 10 und 20 Cent. Da siegte vielleicht die Bequemlichkeit ;-) Siehe hier die Liste aller für Internetmarken aktuell beziehbaren Portostufen bzw Werte [1]:



Wenn der Absender aber auf das "Weitere Information"-Logo geklickt hätte, hätte dieser klar lesen können, dass Ergänzungsmarken ausschliesslich für die Aufwertung von "Restbeständen von Frankierlabeln mit älteren Portowerten" verwendet werden dürfen, für Label (aka Internetmarken), nicht zur Ergänzung von "alten" Briefmarken.



Egal, zu 99% (womöglich sogar zu 100%) rutscht sowas komplett immer unbeanstandet durch. Insbesondere wenn die ko-verklebte "alte" Briefmarke noch keinen neuen Datenmatrixkode aufweist, dürfte so etwas nicht einmal groß auffallen, falls überhaupt. d.h. so etwas dürfte dann den Postablauf ja auch nicht "stören" (oder ?) und das Porto ist bezahlt. Also wad schälls, würde mein alter Englischlehrer sagen. ;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://shop.deutschepost.de/internetmarke?tid=sk06_05
 
Quelle: www.philaseiten.de
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