@ stampmix
[#9737]In einem anderen Forum gibt es einen thread über postlagernde Sendungen. Dort sind mindestens 2 Belege enthalten, bei denen die Postlagergebühr nicht im Voraus bezahlt wurden. Dort wurde immer die Nachgebührregelung angewandt. Einmal verdoppelt und einmal 1,5 fach.
Gruß
wuerttemberger