Thema: Bund: Poststationen 2.0 für Automatenmarken
Stefan Am: 28.09.2022 19:16:34 Gelesen: 42554# 52@  
@ teenage_dirtbag [#51]

Hier ein Video von paketda.de mit der Vorstellung und einem Test der Poststation:

Danke für den Hinweis! Paketda hat wieder über die Poststation berichtet und zeigt im Video (der Quittung nach) den Standort in

21227 Bendestorf - Im alten Dorfe 33 (Edeka Markt)

Man kann sich auch zusätzlich den Artikel in [1] durchlesen.

Interessant erscheint mir die Info, dass die Post einen Antrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat, dass Automaten zukünftig als Postfilialersatz gewertet werden sollen (dürfen) = "substituieren" und damit ein von Mitarbeitern betriebener Standort entfallen würde. Aktuell ist die Deutsche Post AG verpflichtet, bundesweit ein Netz mit Partnerfilialen (bzw. im Einzelfall noch oder wieder mit eigenen Filialen) zu betreiben. Ich hatte in den Beiträgen [#40] und [#49] darauf hingewiesen, dass einige Kisten in der Nähe von Postpartnerfilialen stehen. Teilweise handelt es sich hier um Kleinstpostfilialen mit 2h Öffnungszeit am Tag.

Ich habe bisher keinen Versuch unternommen, zu den seit August neu aufgebauten 26 Standorten im Rollout die Einwohnerzahl des Ortes herauszusuchen. Mehrheitlich dürfte es sich hier um kleine Städte oder Dörfer handeln. Es ist bereits im Einzelfall die Nähe zu einer bisherigen Postpartnerfiliale mit eher spartanischen (stundenweisen) Öffnungszeiten (entweder an gleicher Adresse oder in unmittelbarer Nähe befindlich) auffällig. Es kann daher problemlos davon ausgegangen werden, dass die Poststationen als unterstützendes Angebot im Selbstbedienungsbereich (SB) vorangebracht werden sollen. Klar, dass vor Ort gelegentlich gemunkelt werden mag bzw. wird, dass an einzelnen Standorten eine Poststation den persönlichen Filialbetrieb ablösen soll. Für den Pilotstandort in Wachtberg hatte es diese Vermutung Anfang 2021 in die örtliche Tagespresse geschafft.

Zu dem im Video angesprochenen Thema der Einschreiben: es ist eine gute Frage, ab wann die Haftungspflicht der Deutschen Post greift - entweder ab Einwurf in den Briefkasten oder ab Erfassung der Sendung im Briefzentrum. Grundsätzlich könnte man bescheißen und eine an der Poststation eingepiepste Sendung (bzw. an der Poststation gezogene Automatenmarke oder ausgedruckte Quittung) anschließend nicht in den Briefkasten werfen sondern wieder mitnehmen. Die zwanzig Pilotstandorte befinden sich vielfach auf Geländen, welche von Kameras überwacht werden (Bsp. Supermarktparkplätze). Damit ließe sich ggf. eher feststellen, ob im Einzelfall betrogen wurde (wenn man sich denn die Mühe macht bzw. machen würde).

Andere Frage: Was macht die Deutsche Post AG, wenn der Absender dabei bleibt, das Einschreiben in den Briefkasten geworfen zu haben, dies ggf. auc
h durch eine Videoüberwachung des Grundstücks belegt würde und die Sendung auf dem Weg zum Briefzentrum im Fahrzeug des Abholers verlegt wurde bzw. ggf. auch abhanden kam und nicht mehr im Briefzentrum der DPAG erfasst werden konnte? Diese Frage mag zwar spekulativ klingen, möchte ich allerdings in der Praxis als Einzelfall nicht ausschließen wollen.

Gruß
Stefan

[1] https://www.paketda.de/news-post-paket-24-7-station.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
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