Thema: Begriffsbestimmung: Ganzsache
stephan.juergens Am: 08.09.2010 18:59:01 Gelesen: 16277# 5@  
Im Deutschland Katalog gibt es vergleichbare Stücke, und zwar die Nummern U 3 - U 59.

Anbei einer von diesen.

Warum ich sage, dass dies vergleichbar mit dem obigen ist:

Es wurden Marken aufgeklebt und dann überdruckt. Das Ergebnis wurde dann am Postschalter verkauft. Dass sich hier unter den Marken ungültige Postwertzeichen der Vorgängerpostanstalten befinden, kann ja keinen Unterschied machen?

Die Ganzssachendefinition des deutschen Katalogherstellers - oder anders gesagt, die der deutschen Ganzssachensammlervereine - ist nicht ganz konsequent. Es gibt immer mal wieder "Dinge" im Katalog, die keine Ganzssachen sind, während andere Dinge, die nach Definition eigentlich da sein sollten, fehlen.

Beispiel: Bei vielen unter Eigenausgaben gelisteten Ausgaben bezweifele ich den Charakter des "Vorausbezahlt". Selbst wenn dort die verschiedenen Unternehmensteile die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen, bezweifele ich, dass z.B. die Philatelie für ihre Massenwerbesendungen die aufgedruckten 1,45 Porto zahlt. Ich denke die zahlen dort allenfalls die Beträge, welche für Infopost anfallen.

Aber: Beim Sammeln muß ich mich ja nicht an den Katalog halten, sondern ich darf das Sammeln, was mir Spaß macht.

Gruß Stephan


 
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