Thema: Bund: Poststationen 2.0 für Automatenmarken
drmoeller_neuss Am: 01.10.2022 21:37:23 Gelesen: 42633# 61@  
@ Stefan [#52]

Andere Frage: Was macht die Deutsche Post AG, wenn der Absender dabei bleibt, das Einschreiben in den Briefkasten geworfen zu haben, dies ggf. auch durch eine Videoüberwachung des Grundstücks belegt würde und die Sendung auf dem Weg zum Briefzentrum im Fahrzeug des Abholers verlegt wurde bzw. ggf. auch abhanden kam und nicht mehr im Briefzentrum der DPAG erfasst werden konnte? Diese Frage mag zwar spekulativ klingen, möchte ich allerdings in der Praxis als Einzelfall nicht ausschließen wollen.

Einfache Antwort: Man setzt einfach auf die Ehrlichkeit der Kunden. Betriebswirtschaftlich geht die Rechnung auf, wenn der Schaden durch unehrliche Kunden, die "verlorene" Einschreiben reklamieren, niedriger bleibt als die Kosten des Einbaus und Betriebes eines zweiten Scanners im Briefkastenschlitz.
Und die Meldung eines verlorenen Einschreibens und die Durchsetzung der Ansprüche bei der Deutschen Post DHL ist abschreckend genug, dass selbst tatsächlich verlorene Briefe oft von den Postkunden nicht reklamiert werden.

Im übrigen hat das System auch in der DDR bei den Selbstbedienungseinschreiben funktioniert. Hier musste der Postkunde den Einschreibeklebezettel selbst auf den Einlieferungsschein kleben und dann erst den Brief in den vorgesehenen Briefkasten einwerfen.

Wer trotzdem hier eine Verdienstquelle sieht, der sei dahin beraten, dass er strafrechtlich Betrug begeht, wenn er die Erstattung kassiert. Vielleicht kann man auch noch Urkundenfälschung anhängen.

Ich hätte als Bahncard100 Besitzer jeden Tag eine Zugverspätung reklamieren und zehn Euro kassieren können. Jeden Tag gibt in unserer Republik mindestens einen Zug, der über eine Stunde Verspätung hat. Nun fallen solche Pechvögel sehr schnell auf, die immer in verspäteten Zügen sitzen und deren Briefe die Post verliert.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/17074
https://www.philaseiten.de/beitrag/303186