Thema: Begriffsbestimmung: Ganzsache
Christian Am: 09.09.2010 11:28:08 Gelesen: 16196# 10@  
@ stephan,juergens [#9]

Das war ja nicht mein Problem. Der Beitrag ist passend und mit Sicherheit diskussionswürdig. Es ging ausschließlich um die Antwort auf meinen 1. Beitrag und die Art der Belehrung. Aber genug davon.

So, nun aber zu Beitrag [#5]. Ich habe einen ähnlichen Beleg, der vielleicht weiterhilft.



Dank einer Beschädigung des Umschlages, sieht man auch den Hintergrund:



Hier eine "Orginalverwendung":



In meinem Fall handelt es sich um eine preußische Ganzsache der Ausgabe 1862, 1 Silbergroschen, rosa, Michel Nr. U23.

Bei deinem Beleg würde ich davon ausgehen, dass hier eine Ganzssache der Ausgabe 1867, 3 Kreuzer rosa, Michel Nr. U36, verwendet wurde. Ich habe absichtlich ein ungelaufenes Exemplar als Beispiel eingestellt.



Die Ganzsachen Preußens waren nur bis zum 18.12.1867 gültig und wurden danach durch Postwertzeichen des NDPB. ersetzt. Insofern handelt es sich meiner Meinung nach um eine nachverwendete Ganzsache. Ob diese so am Schalter ausgegeben wurden weiß ich nicht, ist aber mit Sicherheit vorstellbar. Ich teile allerdings deine Meinung voll und ganz.

Grüße

Christian

PS: Ich habe darum gebeten, den Titel zu ändern in "Begriffsdefinition Ganzsache".
 
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