Thema: Messeganzsache Ulm 2022 mit Badenfehldruck als Fehldruck ohne Matrixcode
Journalist Am: 09.10.2022 08:34:23 Gelesen: 15362# 13@  
@ Nachtreter [#10]

Hallo Nachtreter und an alle,

auch ich habe gestern das Schreiben erhalten, das ich zuerst einmal allen zeigen möchte, einzig meine Kundennummer und die Menge ist unkenntlich gemacht:



Das Schreiben dürfte aber nicht bei allen schon am Samstag eingetroffen sein, als formal zugestellt dürfte daher der Montag der 10.10.2022 gültig sein. Betrachten wir dies nun auch mal bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) näher.

Ein verkauftes und ordentlich ausgeliefertes Produkt nachträglich rückwirkend für ungültig zu erklären ist nicht zulässig. Man kann die AGB höchstens zum Zeitpunkt des Eintreffens ändern bzw. hier zum Zeitpunkt der Bekanntgabe für ungültig erklären.

Merkwürdig ist dabei natürlich auch das sich das Ungültig erklären und Umtauschangebot nur auf die ausgelieferten postfrischen Exemplare bezieht.

Für die von mir gestempelten Exemplare wurde kein Umtauschangebot unterbreitet. Wären dies dann weiterhin gültige PWZ ?

Weiter müsste die Versandstelle ja dann auch umgehend alle Postschalter und Annahmestellen sowie Briefzentren informieren, das diese Umschläge nicht frankaturgültig wären und nicht befördert werden dürften !

Diesbezüglich habe ich noch nichts gehört, das dies die Deutsche Post auch umgesetzt hat.

Wenn hiervon Sendungen ohne Absender im Betrieb auftauchen, müsste die Post diese ja wegen des Briefgeheimnisses trotzdem befördern, sie könnte eventuell ein Nachentgelt erheben, dazu müssten aber die zuständigen AGB-Prüfer in den Briefzentren auch informiert worden sein, das diese Sendungen mit Nachentgelt belegt werden müssten - auch dies ist bisher nicht erfolgt.

Weiter wird in dem Umtauschangebot nicht auf schon am ersten Tag gelaufenene Sendungen eingegangen - bekomme ich hier erneut einen neuen Umschlag, wenn ich den gelaufenen tatsächlich zum Umtausch vorlegen würde ?

Man sieht also, das dieses Postschreiben nicht gerade sehr realitätsbezogen aufgesetzt wurde, hier waren wohl eher Staatsamateure unterwegs, die glauben mit dieser Maßnahme diese große Panne herunterzuspielen.

Weiter gibt es ja auch die AGB-Bestimmungen, das mit Ersttagsstempel versehene ausgelieferte Sendungen beschriftet und auch zum Postversand aufgegeben werden können - siehe das folgende Beispiel:



Die Kodierung ist zwar etwas schwach erkennbar, die Sendung wurde aber anstandslos am Ersttag eingeliefert und war am nächsten Tag vor dem Eintreffen des oben gezeigten Schreibens schon beim Empfänger.

Weiter gibt es ja außerdem eine Pressemitteilung bzw. Erklärung der Deutschen Post, die damals anläßlich der Marke Digitaler Wandel herausgeben wurde, das verkaufte Marken ohne Matrixcode trotzdem frankaturgültig wären.

Wird hier nun also mit zweierlei Maß gemessen oder gilt heute die Aussage, was interessiert mich mein "Geschätz von gestern" ?

Wenn Weiden hier so weiter agiert, wird es sich genauso fürchterlich wie bei der nicht erfolgten Auslieferung der ATM 10 blamieren, aber das ist scheinbar den Verantwortlichen nicht klar.

@ HWS-NRW [#12]

Noch eine Anmerkung zu Werner, bezüglich der Wertigkeit der Panne, hier kommt es natürlich darauf an, wie viele dieser Ganzsachen wurden tatsächlich ausgeliefert und wie groß ist das Interesse der Sammler an dieser Panne bzw. was sind diese dann bereit auch dafür zu zahlen, falls sie nicht zu den Bestellern gehört haben.

Soweit einige Ergänzungen von meiner Seite zu diesem Thema für heute,

viele Grüße Jürgen
 
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