Thema: Frankatur von Briefmarken und Internetmarken auf einem Brief erlaubt oder verboten?
Ben 11 Am: 03.11.2022 19:31:40 Gelesen: 2820# 7@  
@ Silesia-Archiv [#1]

guten Abend Zusammen,

Hinweis: Eine Kombination von klassischen Briefmarken und Internetmarken auf einer Sendung ist nicht zulässig

Der Hinweis ist technisch recht einfach zu erklären. Die Deutsche Post hat 2008 eine Erfindung mit dem Titel: "Verfahren zum Versehen einer Postsendung mit einer Frankierung, Postsendung, Verfahren und Vorrichtung zum Überprüfen der Frankierung" zum Patent eingereicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat diese als Offenlegungsschrift unter der Nummer DE 10 2008 063 286 A1 veröffentlicht.

In dem Dokument wird zum Beispiel gesagt, dass eine digitale Frankierung nicht gestempelt werden darf. Mit der Einführung der blauen Stempelfarbe dürfte das aber Geschichte sein.

Es wird dann weiter die Bearbeitung von Postsendungen beschrieben. Nach dem Aufstellen der Sendung in der Sortieranlage wird mit einer "Symbolerkennungseinheit" nach grafischen Symbolen gesucht. Grafische Symbole können Data-Matrix-Codes, oder Briefmarken oder andere Frankierungen sein.

Es wird zuerst überprüft, ob die Frankierung eine "absenderfrei gestempelte Sendung" ist. Zusätzlich wird überprüft, ob es sich um eine "zur unentgeltlichen Postbeförderung zugelassene Sendung" handelt. Solche Sendungen werden sofort in entsprechende Fächer für den Weitertransport geleitet.

Anschließend erfolgt ein Überprüfung auf das Vorhandensein von digitalen Frankierung, z.B. Internetmarken mit Data-Matrix-Code. Diese werden ausgewertet und wieder in entsprechende Fächer geleitet.

Schließlich erfolgt die Überprüfung auf "zulässige Symbole", z.B. Briefmarken und deren Prüfung auf Echtheit (UV- und IR-Fluoreszenz). Ist alles in Ordnung, werden diese gestempelt und weitergleitet. Ein eventuell vorhandener Data-Matrix-Code kann als zusätzliches Echtheitsmerkmal herangezogen werden und dient dann der Dokumentation des Sendungsverlaufes.

Mit dieser Reihenfolge ist klar, das eine "normale" Briefmarke mit oder ohne Data-Matrix-Code nicht geprüft wird, wenn vorher eine Internetmarke erkannt wurde. Erfüllt die Internetmarke nicht das Porto, wird die Sendung als unzulässig frankiert ausgeschleust.

Vielleicht hilft Euch das im Verständnis weiter.

Viele Grüße
Ben.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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