Thema: Schweiz: Privatganzsachen / Postkarten
DL8AAM Am: 03.11.2022 20:38:23 Gelesen: 2552# 24@  
@ Michael Mallien [#23]

Der Wertstempel und der Hinweis RÉPONSE PAYÉE SUISSE wurden von der schweizer Post überklebt u.a. mit dem P.P.-Aufkleber. Warum das geschehen ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Siehe meine Antwort [#21].

Bei einem Auslandsversand "aus der Schweiz ins Ausland" macht doch der schweizer "Internationale Geschäftsantwort-Frankier-/Ganrantievermerk" keinen Sinn mehr. Dieser besagt, dass die Bezahlung des Portos für eine "irgendwo" in der Welt unfrei eingeworfene Geschäftsantwort durch die Schweizer Post gerantiert wird. Diese Garantie wird durch den Vermerk "RÉPONSE PAYÉE SUISSE" ausgedrückt (übersetzt lautet diese sinngemäß, dass das Antwortporto "von der Schweiz bezahlt" wird). Wenn die Sendung aber aus der Schweiz dann ins Ausland UPU-läuft, muss diese im Rahmen des UPU-Postaustausches eine schweizer Frankatur tragen. Das wird durch das Überlabeln des alten "erledigten" ("Entgelt bezahlt die Schweizer Post"-) Vermerkes und durch das Aufbringen eines P.P.-Vermerks (P.P. = Postage Paid = Entgelt ist bezahlt) dargestellt.

Man hätte sogar im Prinzip die "RÉPONSE PAYÉE SUISSE"-Postkarte unfrei in Deutschland einwerfen können. Die Deutsche Post hätte dann das fehlende Porto im Rahmen des Postaustausches mit der Schweiz verrechnet bekommen. Genau das besagt nämlich der UPU-genormte "RÉPONSE PAYÉE SUISSE"-Eindruck. Genau das ist der Sinn einer "Internationalen Geschäftsantwort". Ohne eine voreindruckte schweizer Adresse macht aber der Hinweis "RÉPONSE PAYÉE SUISSE" von der Grundkonstallation ("irgendwo im Ausland eingeworfen") im Normalfall keinen echten Sinn mehr. Bei einer innerschweizer Verwendung macht der Zusatz "SUISSE" eigentlich auch keinen notwendigen Sinn, wird aber der Einfachheit halber von der Schweizer Post so verwendet, denn es erlaubt dem Werbetreibenden parallel eine nationale sowie gleichzeitig eine internationale Verwendung. Und in diesem Fall hat die schweizer Post hier einfach für die superspezielle (und vermutlich sehr (!) seltene) Sonderform "Empfehlerkarte" (d.h. freie Empfängeradresse) das bekannte Standard-Layout des Mutterproduktes "Geschäftsantwort" übernommen. Auch in Deutschland ist/war ja die Empfehlerkarte extrem selten.

Wenn man die UPU-Regeln für eine "Internationale Geschäftsantwort", hier mit der Beispielkarte einer empfängeradressfreien "Empfehlerkarte", mal wirklich ausreizen wollte, hätte zum Beispiel ein deutscher Verwender diese ganz UPU-legal unfrei in einen deutschen Briefkasten der DPAG werfen dürfen. Natürlich auch an eine deutsche Adresse - wobei, wenn die DPAG aufpasst, sie die UPU-genormte Garantie "RÉPONSE PAYÉE SUISSE" erkennt und dann richtig handelt, sie diese erst dem "Garantieland SUISSE" zuleiten MUSS, d.h. die innerdeutsche Postkarte MUSS erst in die Schweiz laufen - wobei die schweizer Post dann das Porto der deutschen Post garantiert erstattet. Dann UPU-frankiert die schweizer Post die Postkarte nach (nachdem sie das Konto ihres Kunden entsprechend belastet hat), z.B. mit einem überklebenden P.P.-Vermerk-Label, und sendet die Karte anschliessend wieder nach Deutschland. Es wäre wirklich mal interessant zu sehen, wie das aber in der Praxis wirklich gehandhabt wird.



Hier zum besseren Verständnis ein Antwortcouvert einer internationalen Geschäftsantwortsendung (GAS) in der Standard-Grundform. Im Normalfall ist der Empfänger bereits immer voreingedruckt. Der schweizer Werbetreibende legt solche Rückumschläge allen seinen "Werbeopfern" bei, unabhängig ob sich diese in der Schweiz oder irgendwo im Ausland befinden. Er muss also seine Werbemailings nicht nach Destinationen separieren. Und jeder, egal wo auf der Welt, kann diese Werbeantwort bei sich im Land unfrei einwerfen. Die Post der "Zentralafrikanischen Republik" erhält ihr Geld im Nachgang von der Schweizer Post garantiert gutgeschrieben. Das ist der Sinn dieses internationalen UPU-Produktes.

Beste Grüße
Thomas

[#23] "Der Wertstempel und der Hinweis RÉPONSE PAYÉE SUISSE wurden von der schweizer Post überklebt" - nein Michael, das ist KEIN Wertstempel, sondern wie geschrieben, nur ein "Entgelt (wird) bezahlt ([im Auftrag und auf Rechnung des Herausgebers/Werbetreibenden] von der schweizer Post)"-Hinweis.
 
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