@ TeeKay
[#76]Meines Wissens bezieht sich die 30 km Regel im Grenzverkehr auf die Entfernung zwischen dem Aufgabeort und dem Zielort. Die Entfernung von München nach St. Gallen beträgt aber weit über 200 km. Somit kann hier von Grenzverkehrstarif m.E. keine Rede sein.
Gruß
Christoph