Kundenzeitschriften können als
Pressesendung versandt werden. Thomas hat im Beitrag
[#7] bereits beschrieben, dass auch für Pressesendungen die gleichen Vorgaben gelten wie für Postvertriebsstücke. Auf dem „Pressepost Etikett“ erscheint dann das Produkt „Pressesendung“ oder „PSdg“ in Kombination mit dem gebuchten Versandservice.
Als Beispiel möchte ich die Adressierung (in Form einer „etikettähnlichen Direktbeschriftung") auf dem „EMP-Magazin“ der Firma EMP in Lingen vorstellen mit der Kennzeichnung „
PSdg +4“. Das Kürzel bedeutet: Pressesendung mit der Laufzeit E+4, in Kombination mit dem Service Premiumadress.
Schöne Grüße
Franz-Josef