Thema: Philatelistische Begriffsbestimmungen bei "beschädigten" Briefmarken
TeeKay Am: 10.11.2022 18:13:24 Gelesen: 1257# 3@  
Die Philatelistische Begriffsbestimmungen und Erläuterungen des BPP [1] sagen dazu folgendes:

" Mit dem Begriff Zahnfehler werden im Wesentlichen Zahnverkürzungen beschrieben. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die übliche Durchschnittszähnung einer Ausgabe. Sind beispielsweise die meisten Marken eines Gebietes oder einer Ausgabe in der Zähnung fehlerhaft, reicht eine allgemeine Beschreibung wie z.B. „übliche Zähnung mit (leichten) Zahnverkürzungen“ oder „in der für diese Ausgabe typischen Zähnung“.

Marken können hinsichtlich ihrer Zähnung dabei in einer sinnfälligen Abstufung als „sehr gut“, „gut“, „normal“, „in der für diese Ausgabe typischen Zähnung“, „unregelmäßig“ oder eben „fehlerhaft“ gezähnt beschrieben werden (wobei auch bei einer Feststellung als „fehlerhaft“ noch weiter differenziert werden kann: „verkürzter“, „kurzer“, „fehlender“ oder „ausgerissener Zahn“).
"

Marke 1 hat also eine unregelmäßige Zähnung, mehrere ausgerissene Zähne, Ecke fehlt. Marke 2 hat unregelmäßige Zähnung, mehrere fehlende Zähne, Ecke fehlt und Schürfstelle. Dazu wurde das Stempelgerät zu stark getränkt.

Beide Marken sind nicht in sammelwürdiger, handelsfähiger Qualität. Mit sehr starken Preisabschlägen handel- und sammelbar wären sie nur, wenn es ausgespochen seltene Abarten/Besonderheiten wie z.B. Wasserzeichen, seltene Farben, Gummierungsvariante oder Stempel gäbe.

[1] https://www.bpp.de/philatelistische-begriffsbestimmungen-und-erlaeuterungen/#elementor-toc__heading-anchor-32
 
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