Thema: Alliierte Besetzung SBZ Allgemeine Ausgaben: Mi. 214 d - totgeprüft
Carsten Burkhardt Am: 11.11.2022 16:33:26 Gelesen: 1767# 12@  
Das zweite Beispiel (Das Ursprungsthema hieß: Vergleichbarkeit Prüfer/Prüferverbände)

DDR MiNr. 338 vb XII

Zu Erklärung für alle, die keine DDR-Spezialisten sind:

Bei Köpfe II gibt es zwei Druckereien. Die DWD (Deutsche Wertpapier-Druckerei) und die GW (Graphische Werkstätten), jeweils in Leipzig und VEB. Ende 1952 wurde der Druckauftrag der DWD weggenommen und an die GW gegeben. Die Auflagen der beiden Druckereien unterscheiden sich meist durch unterschiedliche Farben und Papiere. GW-Drucke habe ein abweichendes Druckbild.

Am Bogenrand sind sie durch einen großen Farbpunkt unter Feld 95 (DWD) bzw. das Druckereizeichen VEB Graphische ... (GW) zu erkennen. Damit lassen sich die Farben eichen.

So weit, so gut. Im Michel stehen die Drucke der DWD als a, die der GW als b. Beim 60-Pf-Wert war bis 2010 nur die Wz.-Variante XI katalogisiert. Dann fand ein Prüfer in einem großen Lot mehr als 10 Exemplare XII. Die Farbe stimmte, zur Sicherheit wurden die Kurven verglichen. Ich hatte seinerzeit auch eine Marke zum begutachten bekommen. Der Unterschied zwischen a und b ist im Kurvenverlauf sehr augenfällig. Die b-Farbe hat eim Abhang einen deutlichen Buckel, die a-Farbe nicht.

Sie wurde 2011 in den Michel aufgenommen und die ersten Zuschläge lagen um 700 bis 1000 Euro.

10 Jahre lang war Frieden.

Dann war die Notierung plötzlich nicht mehr im Michel.

Nachforschungen ergaben, dass Dr. Ruscher BPP eine Marke vorgelegt bekommen hatte, die nicht in die Farbreihe der b-Farbe passte und der BPP-Verbandsprüfstelle vorlegte. Die Marke war durch den BPP-Prüfer attestiert worden, der damals, 2010 die vielen Exemplare entdeckt hatte.

Dr. Ruscher hat noch nie eine Marke in XII gesehen, zweifelt die Existenz an. Und bekam Recht.

Ohne den Kollegen König BPP oder die Fachgruppe der ArGe DDR zu informieren, wurde die Variante kurzerhand komplett aus dem Michel entfernt.

Ich habe in den letzten Monaten Nachforschungen angestellt, größere eigene Bestände DDR 338 aufgearbeitet und die Farben weiter aufgeschlüsselt. Unter 1200 Marken fand ich keine einzige vb XII, allerdings kamen einige seltenere Kurvenverläufe hinzu, auch eine mit Buckel, aber gut zu unterscheiden von der Kurve von b. Auch mehrere Varianten von Verfärbungen konnte ich aufzeigen.

Nach meiner Auffassung ist die Variante XII in der b-Farbe aber trotzdem existent, die Messung von 2010 ist noch gespeichert und hielt einer Nachprüfung stand. Weitere Exemplare sollen mir in den nächsten Tagen vorgelegt werden.

Allerdings habe ich auch fehlerhaft als bXII bestimmte Marken vorgelegt bekommen, eine davon stammt sogar von mir. Damals hatte ich noch keine Berechtigung zur Prüfung von Köpfe II, deshalb lag nur ein Zettel daneben, kein Attest. Dabei handelte es sich um eine inzwischen als Verfärbung entlarvte Farbvariante.

Neben der Unterscheidung nach Farben (die Spektrophotometrie ist für verschiedene Prüfer ein Rotes Tuch bzw. wird aus hier nicht weiter zu erörternden Gründen abgelehnt) gibt es aber auch die Unterscheidung nach dem Druckbild. Für Verfechter dieser Theorie ist das Druckbild beider Druckereien eindeutig unterscheidbar. Druckbilder, in großen Mengen betrachtet, sind großen Schwankungen unterlegen, hängen ab von der Beschaffenheit des Striches und im Extremfall weniger zuverlässig als Kurvenbilder. Dazu ist allerdings die Forschung von meiner Seite her noch nicht abgeschlossen. Bisher ist für mich die Trennschärfe DWD/GW anhand des Druckbildes im Grenzbereich zu gering.

An der Stelle stellt sich die Frage: Was berechtigt die Verbandsprüfstelle des BPP, bei offensichtlicher Vorlage einer fehlerhaft geprüften Einzelmarke, gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten und die Variante komplett zu streichen?

Damit entwertet sie alle Prüfungen, die irgendwann in den letzten Jahren durch Auktionen gegangen sind.

Der Prozess ist nicht zuende. Es bleibt abzuwarten, welche Reaktionen kommen, wenn die gemeinsame Verbandsprüfstelle VP/VPEX eine andere Stellungnahme veröffentlicht.

Ach ja, öffentlich. Dr. Ruscher hat mir gegenüber versichert, dass es zu der Entscheidung der BPP-Verbandsprüfstelle keine veröffentlichten Protokolle gibt.

Wie ich immer wieder betont habe, bleibe ich Optimist. Vielleicht kommt irgendwann doch einmal die Zeit, in der Fakten siegen.

Viele Grüße
Carsten
 
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