lt. Michel Gebührenhandbuch trat die Gebührenerhöhung von 3d auf 4d für einen Brief bis 1 Oz erst am 17.5.1965 in Kraft. Der Einschreibezuschlag blieb mit 1/6d unverändert.
Wenn Michel richtig liegt, war die Gesamtgebühr am 25.1.65 noch 1/9d. Der Aufschlag von 4d auf 2/1d könnte der Zuschlag für den Umschlag sein.
Gruß
Bernd