@ asmodeus
[#6]Das heißt mit anderen Worten, was im Michel-Gebührenhandbuch angegeben ist als Einschreibegebühr ist die Gesamtgebühr für den Einschreibebrief und nicht nur der Zuschlag Einschreiben? D.h. aber auch es gab unterschiedliche Ganzsachen je nach Wert der Einschreibesendung. Ganz schön kompliziert.
Gruß
Bernd