Thema: Deutsches Reich: Ganzsachen Postkarten
Cantus Am: 17.11.2022 02:23:02 Gelesen: 6958# 38@  
@ iholymoses [#37]

Hallo Reinhard,

wenn eine Doppelkarte unbeanstandet von Deutschland nach Frankreich gelaufen war, so musste der französische Postbeamte davon ausgehen, dass die anhängende Antwortkarte, die ihm jedoch gesondert, also von der Doppelkarte getrennt vorgelegt worden war, das erforderliche Rückporto enthielt, um sie unbeanstandet nach Deutschland zurückzuschicken. Es war mit Sicherheit nicht die Ausgabe eines Postbeamten in Paris nachzuprüfen, ob beim ursprünglichen absenden in Deutschland das erforderliche Porto nach Frankreich auf dem Frageteil enthalten war oder ob die Doppelkarte nur durch ein Versehen des deutschen Postbeamten unbeanstandet nach Frankreich befördert worden war.

Wäre beim Absenden der Karte in Deutschland die Unterfrankatur bemerkt worden und wäre dafür Nachporto fällig geworden, so wäre in dem Zusammenhang auch geprüft worden, ob auch auf der Antwortkarte bereits das gegebenenfalls erforderliche Rückporto, das natürlich mit den deutschen Abgangsporto identisch sein musste, vorhanden war.

Bei deiner Karte gehe ich einfach davon aus, dass die Doppelkarte versehentlich unbeanstandet durchgerutscht ist, auch Postbeamte sind Menschen mit Fehlern und so, wie auch heute manchmal unterfrankierte Sendungen nicht auffallen, so wird das damals auch gewesen sein.

Es gibt ja schließlich auch noch andere Beispiele für unkorrektes Verhalten von Postbeamten. So war es grundsätzlich nicht erlaubt, Doppelkarten, die korrekt ins Ausland gelaufen waren, am Antwortteil dranzulassen, wenn der Antwortteil zurückgeschickt werden sollte; Antwortteile waren grundsätzlich immer am Zielort abzutrennen und dann als Solokarte zurückzuschicken, aber dennoch sind viele Doppelkarten unbeanstandet zusammenhängend zurückgelaufen. Das mag mit dem Unwissen der Postbeamten im Zielland zusammenhängen oder mit deren Unaufmerksamkeit oder auch aus anderen Gründen geschehen sein, so wie bei meinem Beispiel. Wer wollte schließlich einen kaiserlichen Konsul zurechtweisen, nur weil der sich nicht an Postvorschriften hielt?

Hier ist eine P 27 I, am 6.10.1896 von Cöpenick ans deutsche Konsulat in Gibraltar gelaufen und dann als Doppelkarte am 12.10.1896 von Gibraltar wieder nach Cöpenick zurückbefördert worden. Und, wie der Poststempel von Gibraltar belegt, war das keine interne Behördenpost, sondern die Karte wurde regulär von der Post in Gibraltar bearbeitet und nach Deutschland zurückgeschickt.



Und nun die Rücksendung; wie man unschwer erkennen kann, hängt am Antwortteil noch der Frageteil dran.



Viele Grüße
Ingo
 
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