@ Araneus
[#24]Hallo Franz-Josef,
in diesem Punkt möchte ich Dir aber auch widersprechen. Die Post spannt ja (mit verschiedenen Querverweisen aus den zwei Dokumenten) ausdrücklich den Bogen von automatisationsfähig bzw. maschinell bearbeitbar
und der Beschriftung, inklusive (aber nicht nur) der Schrift (siehe Beitrag
[#22]). ;-)
Was nicht maschinell lesbar ist, ist halt auch nicht maschinell bearbeitbar. Hier muss ein Mitarbeiter manuell nacharbeiten.
Beste Grüße
Thomas