Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Shinokuma Am: 22.11.2022 16:26:58 Gelesen: 21387# 144@  
@ nagel.d [#142]

Hallo Dirk,

Du hast natürlich völlig recht. Die Umschläge dieser Postzustellungsaufträge sollten laut Dienstvorschrift tatsächlich vernichtet werden. Und man kommt nur mit persönlichen Beziehungen da ran. Mein "Kontaktmann" gibt mir aus den von Dir zitierten Datenschutzgründen auch nur Umschläge, auf denen weder Absender noch Empfänger stehen.

Andere nehmen das offenbar nicht so genau und bei älteren Umschlägen mangelte es noch an den entsprechenden Datenschutzvorschriften. In Zukunft wird es zumindest frankierte Umschläge dieser Art ohnehin nicht mehr geben, da Briefmarken als Frankatur jetzt nicht mehr zulässig sind.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
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