Thema: Pin Group: Wie geht's dem Post Konkurrenten ?
privatpostsammler Am: 24.01.2008 22:47:09 Gelesen: 81182# 29@  
Eine aktuelle Stellungnahme der PIN Group in eigener Sache:

PRESSEMITTEILUNG

Köln, 23. Januar 2008

PIN Group geht auf den gesetzlichen Mindestlohn

• 19 weitere PIN Gesellschaften stellen sich unter den Schutz des Insolvenzverfahrens
• Insolvenzgeld wird nicht durch den Steuerzahler finanziert

Im Zuge der Überprüfung aller 91 PIN Gesellschaften, die bis spätestens Ende Januar 2008 abgeschlossen sein soll, hat der Sanierungsvorstand der PIN Group AG auch die rechtliche Verpflichtung und die finanzielle Möglichkeit zur Zahlung des von der Bundesregierung verordneten Mindestlohns geprüft.

„Wir haben den Geschäftsführern unserer Tochtergesellschaften die Abrechnung des gesetzlichen Mindestlohns an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen“, erklärt Horst Piepenburg, seit vier Wochen Vorstandsvorsitzender der PIN Group AG, die Entscheidung des Vorstands in Köln.

Die von den Sanierungsexperten Piepenburg und Ziems eingeleitete Überprüfung der finanziellen Situation der gruppenzugehörigen Gesellschaften hat dazu geführt, dass noch in dieser Woche weitere 19 Gesellschaften Insolvenzantrag stellen werden. „Insgesamt sind damit rund 7 500 Beschäftigte in Gesellschaften tätig, die sich unter den Schutz des Insolvenzverfahrens gestellt haben. Es ist und bleibt erstaunlich, was die Belegschaft in so kurzer Zeit schon erreicht hat. Mit Hilfe unserer engagierten Mitarbeiter sind die PIN-Zustelldienste auch weiterhin gewährleistet“, so Piepenburg weiter.

Die seit neun Jahren geltende InsolvenzOrdnung (InsO) solle nun erst recht als Sanierungsinstrument genutzt werden, um die PIN Group auch unter deutlich erschwerten Bedingungen als gesamte Gruppe zu reorganisieren und im Wettbewerb vor allem durch die flächendeckende Zustellung überzeugen zu können.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit des gesetzlich verordneten Mindestlohns werde man weiterhin sehr aufmerksam verfolgen.

Piepenburg unterstrich, dass PIN sich wenige Tage nach dem Fall des Briefmonopols dem freien Wettbewerb mit dem staatlich verordneten Lohndiktat des Mindestlohns stellen werde: „Wir wollen kein Lohndumping. Deshalb empfehlen wir den Geschäftsführern unserer Gesellschaften auch, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2008 denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bislang im Einzelfall noch einen Stundenlohn von weniger als 7,50 Euro in den alten Bundesländern bzw. weniger als 6,50 Euro in den neuen Bundesländern erhalten, einen Stundenlohn in Höhe des verordneten Mindestlohns zuzusagen.“

Piepenburg verwahrte sich gegen Vorwürfe, die PIN Group AG würde die Erhöhung auf die Mindestlöhne über das Insolvenzgeld nun auf „den Staat“ abwälzen: „In den insolventen Gesellschaften wird die Höhe des Insolvenzgeldes nach dem verordneten Mindestlohn berechnet. Das ist die logische Konsequenz der Verordnung. Das Insolvenzgeld wird zwar über die Bundesagentur für Arbeit verwaltungstechnisch abgewickelt, die Mittel kommen aber ausschließlich aus Arbeitgeberbeiträgen an die Berufsgenossenschaften. Sie werden also aus einem Topf aller Arbeitgeber und nicht durch den Steuerzahler finanziert.“

PIN Group AG

Die im Oktober 2005 gegründete PIN Group AG bietet unter der Marke PIN Mail individuelle und kostengünstige Lösungen rund um das Produkt Brief – von der klassischen Beförderung bis hin zur kompletten Mailingabwicklung. Das eigene flächendeckende Zustellnetz garantiert höchste Flexibilität und lückenlose Qualität, die von der Dekra Qualitätssicherung bescheinigt wurde. Mit mehr als 9.000 Mitarbeitern in 91 konsolidierten Gesellschaften, einem täglichen Volumen von rund 3,2 Millionen Sendungen und einem konsolidierten Umsatz in 2006 von 168,3 Millionen Euro ist die PIN Group AG der größte private Briefdienstleister nach der Deutsche Post AG.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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