Hallo,
beim Suchen von geeigneten Belegen habe ich noch das gefunden:
Der Brief wurde nach Schalterschluß (um 21.00 Uhr) eingeliefert, so dass auch eine "Spätlingsgebühr (im dt. Spätgebühr) gefordert wurde, der Postbeamte vermerkte es auch noch auf dem Brief, verwendet wurden die Ganzsachen-Postkarte P 335 sowie die MiNr 923).
mit Sammlergruß
Werner