Thema: (?) (6) Bund: Portobestimmung für Sendungen nach Schweden
Araneus Am: 10.12.2022 22:18:36 Gelesen: 932# 8@  
@ schwede591 [#7]

Hallo Matthias,

das Selbstbuchen war in der Postordnung [1] von 1963 in § 43 geregelt. Danach musste der Selbstbucher die Sendung mit den postdienstlichen Klebezetteln versehen und sie in ein Einlieferungsbuch eintragen. Hierbei waren das Gewicht und die Gebühr zu vermerken.

In Punkt (4) des genannten Paragrafen heißt es: Die Gebühren für selbstgebuchte Paketsendungen werden durch Abbuchen vom Postscheckkonto eingezogen, wenn die Sendungen in ein Einlieferungsbuch eingetragen sind.

Eine Freimachung mit Postwertzeichen oder Freistempeln war also nicht vorgesehen.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl163s0341.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl163s0341.pdf%27%5D__1670706934665

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