Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
Shinokuma Am: 24.12.2022 00:06:02 Gelesen: 9156# 86@  
Liebe Nachgebühr-Experten!

Der nachstehende Brief aus dem Jahr 1962 zeigt eine aus meiner Sicht ungeheuerliche Vorgehensweise damaliger Finanzämter in Berlin bezüglich des Themas Nachporto.



Der Inhalt des Briefes war wahrscheinlich schwerer als 20 g, da der Ortsbrief innerhalb Berlins ansonsten mit 10 Pf korrekt frankiert gewesen wäre. Der Empfänger, das Finanzamt Berlin-Lichterfelde hat dann bei der Entgegennahme mittels eines Stempels die Durchsetzung seiner offensichtlichen Machtbefugnisse dokumentiert. Darin heißt es: "Inhalt entnommen. Porto trägt der Absender".

Damit die Post nun an die geforderte Nachgebühr von 15Pf kommen konnte, musste der Brief also an den Absender zurückgeschickt werden, was durch die Gummistempel "6. Aug. 1962" und "Zurück" gekennzeichnet wurde.

Entwertet wurde der Brief mit dem aptierten Stempel Berlin SW 11 vom 3.8.62 mit UB as. Allerdings hatten trotz der zu dem Zeitpunkt bereits eingeführten Postleitzahlen weder der Absender noch der Empfänger eine solche in Ihren Adress-Stempeln vorzuweisen. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Post noch kein neues Stempelgerät zur Verfügung hatte.

Ein schönes Weihnachtsfest wünscht Euch

Gunther
 
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