Thema: Warnmeldung vor Mails von Mr. Pierre Bernard, 76130 Mont Saint Aignan
DL8AAM Am: 30.12.2022 20:17:24 Gelesen: 3221# 10@  
@ Jürgen Häsler [#9]

Die Frist zur Rücklastschrift bei SEPA-Basislaschriften beträgt 8 Wochen

Nur zur Ergänzung, die 8 Wochen-Frist gilt nur für "berechtigte" Lastschriften, sollte es aber, Zitat (NASPA) [1] "... tatsächlich zu einer unautorisierten Abbuchung kommen – das ist der Fall, wenn Sie dem Zahlungsempfänger kein Mandat für den Geldeinzug erteilt haben oder ein Lastschriftmandat widerrufen haben – können Sie sogar noch bis zu 13 Monate nach der Abbuchung die SEPA-Lastschrift widerrufen.". Abbuchungen durch "falsche" Lastschriften (d.h. ohne gültiges Mandat) können somit mindestens 13 Monate später widerrufen werden, nicht nur 8 Wochen.

Also diese Art von "falschen" Lastschriften sind wirklich kein Problem. Ja.

Aber auch "falsche" papierhafte Überweisungsaufträge können nachträglich zurückgeholt werden [2]. Die Regel "einmal weg, ist für immer weg" gilt nur, wenn der Überweisungsauftrag nachweislich vom Kontoinhaber oder einem berechtigten Kontobevollmächtigten selbst unterschrieben bzw. autorisiert wurden, wenn aber z.B. die Unterschrift "falsch" sein sollte, bekommt man von seiner Bank sein Geld trotzdem zurück (unabhängig davon ob Deine Bank sich das Geld vom "falschen" Empfänger wiederholen kann). Wenn die Bank die Unterschrift, d.h. die Autorisation, vor der Ausführung der Überweisung nicht prüft (was bei Kleinbeträgen regelmäßig immer der Fall ist), ist (kann) das aber nicht Dein Problem (sein), Du hast ja nichts falsch gemacht, also keinen Schaden verursacht - Du bekommst Dein Geld zurück. Die Bank ist Dir hier gegenüber erst einmal schadensersatzpflichtig.

So oder so hat der Verein (wie jeder "normale" Kontoinhaber auch) keinen Schaden durch diese Art von reiner "Datensammelei". Der Verein muss eben nur (was übrigens gemäß der AGB sogar seine "Pflicht" ist) die Kontobewegungen (möglichst zeitnah) "im Auge haben". Und hier liegt eher das Problem [bei vielen Privatkonten], das aber bei "funktionierenden" Vereinen mit Kassenprüfern keines sein sollte. Der Kontoinhaber (Verein/Vorstand) hat hier ja auch eine Art von mitwirkender Schadenminimierungspflicht seiner Bank und seinen Mitgliedern gegenüber.

Aus all diesen Gründen gehe ich hier wirklich "nur" von einer "ich will gerne schöne philatelistische Belege bekommen"-Aktion dieses Herrn aus. Nur ...

PS: Solche Smishing-SMS (wie auch Emails) von "DHL" et al. bekomme ich fast täglich, auch ohne dass ich meine Handy-Kontaktdaten jemals irgendwo veröffentlicht hätte. Aber je vernetzter man ist, je mehr Leute meine Nummer "irgendwo" auf ihrem Handy gespeichert haben, desto häufiger kommen diese Mails. Das ist für mich inzwischen das "normale ("harmlose") Hintergrundrauschen".

PPS: "Deswegen nehmen mache Banken bei Vereinen nur noch Überweisungen per Online-Banking oder persönlich in der Filiale an.". Ja, kenne ich auch nur noch so, "Papier" von unserem Schützenverein nimmt unsere Sparkasse schon sehr lange nur noch persönlich (gegen Ausweisvorlage oder als "persönlich bekannt") an.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://clever.naspa.de/lastschrift-zurueckbuchen
[2] https://www.bankrecht-ratgeber.de/bankrecht/giroueberweisung/kontenmissbrauch
 
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