Thema: Bund Telegramme der Deutschen Bundespost
drmoeller_neuss Am: 02.01.2023 02:54:20 Gelesen: 3139# 21@  
@ TeeKay [#14]

Was bringt eine "Premiumdienstleistung", die niemand braucht?

Du kannst ja gerne einen "Schnell-Hufbeschlag-Dienst" aufmachen und Dich ärgern, dass niemand mehr mit der Pferdekutsche fährt.

Ich glaube nicht, dass der Begriff Telegramm geschützt ist. Du brauchst nur eine Webseite, eine Emailadresse und einen Drucker und kannst Deinen eigenen Telegrammdienst aufmachen. Ich würde aber die Telegramme als "DHL Paket mit Alterssichtprüfung" aufgeben, damit sie wirklich persönlich zugestellt werden.

Zur Ehrenrettung der Deutschen Post ist zu sagen, dass sie eine der letzten Postverwaltungen der Welt war, die diesen Dienst noch angeboten hat. Ich glaube nicht, dass die Regulierungsbehörde darauf bestanden hat.

In Indien war mit Telegrammen schon vor zehn Jahren Schluss, siehe mein Artikel:

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=69104#M1
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/16931
https://www.philaseiten.de/beitrag/310496