Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
saeckingen Am: 07.01.2023 22:41:29 Gelesen: 7324# 3@  
Es sieht vor, dass die Betreiber digitaler Plattformen den Finanzbehörden fortan Einkünfte melden müssen, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.

Übermittelt werden Name, Anschrift und Bankverbindung des Verkäufers, sowie dessen Steuer-ID und der Verkaufserlös.

Diese Regelung dürfte dann auch die Philaseiten Auktion betreffen. Ein nicht unerheblicher zusätzlicher Aufwand für die Betreiber, da auch zusätzliche Informationen von den Verkäufern erhoben (und geprüft ?) werden müssen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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